Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Verträge zwischen der Branded Up UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Jonas Lamp (im Folgenden „Agentur“) und ihren Auftraggeber:innen (im Folgenden „Kund:innen“), soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Kund:innen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zustimmt.
Maßgeblich ist stets die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind die im jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen der Agentur, insbesondere in den Bereichen Social Media Marketing und Recruiting.
Art, Umfang und Dauer der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Angebote und Kundeninformationen
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Zur Angebotserstellung kann die Agentur Informationen von den Kund:innen anfordern. Diese verpflichten sich, die Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Leistungseinschränkungen führen, ohne dass hieraus Ansprüche gegen die Agentur entstehen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
Zahlungsverzug berechtigt die Agentur, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahnkosten geltend zu machen.
Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
Zahlungen sind ausschließlich in Euro (€) zu leisten.
§ 5 Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Agentur ist berechtigt, Leistungen in Teilschritten zu erbringen, sofern dies der ordnungsgemäßen Durchführung dient.
Leistungszeiträume und Fristen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung.
§ 6 Beistellungen und Mitwirkungspflichten
Die Kund:innen sind verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungen, insbesondere Beistellungen und Informationen, rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.
Zur Durchführung bestimmter Inhalte, insbesondere solcher mit Personenbezug (z. B. Testimonial-Videos, Fotos oder Szenen mit Mitarbeitenden), ist die Mitwirkung von Mitarbeiter:innen oder dem Kunden selbst erforderlich. Der Kunde erklärt sich bereit, nach Möglichkeit geeignete Personen für Aufnahmen bereitzustellen oder selbst daran mitzuwirken.
Versäumnisse oder Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, berechtigen die Agentur zur Anpassung des Zeitplans und zur Geltendmachung angemessener Mehrkosten.
Die Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Verzug durch Kund:innen.
§ 7 Leistungszeit und Kündigung
Die Leistungszeit wird im Einzelvertrag oder der Auftragsbestätigung festgelegt.
Höhere Gewalt oder unvorhersehbare, nicht von der Agentur zu vertretende Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen) entbinden die Agentur von der Leistungspflicht für die Dauer der Störung. Die Kund:innen werden unverzüglich informiert.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Bei Dauerschuldverhältnissen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als drei Monaten beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Monatsende.
§ 8 Haftung
Die Agentur haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben oder Inhalte der Kund:innen verursacht werden.
§ 9 Verzug und Annahmeverzug
Kommen die Kund:innen in Zahlungsverzug oder verletzen sie ihre Mitwirkungspflichten, ist die Agentur berechtigt, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, bleibt die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertragsgemäß angebotene Leistung bestehen.
§ 10 Abnahme
Die Abnahme erfolgt spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung.
Wird innerhalb dieser Frist kein wesentlicher Mangel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen.
Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
§ 11 Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung räumt die Agentur den Kund:innen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten ein.
Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung oder über den Vertragszweck hinaus ist nicht gestattet.
Die Agentur darf die erstellten Werke unter Namens- und Logonennung zu Referenzzwecken auf ihrer Website, in Präsentationen und in Werbemitteln verwenden, sofern die Kund:innen dem nicht ausdrücklich in Textform widersprechen.
§ 12 Mängelrechte und Verjährung
Bei berechtigten Mängeln haben die Kund:innen Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitere Ansprüche (Minderung, Rücktritt) bestehen erst, wenn die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist oder verweigert wurde.
Mängel sind schriftlich innerhalb von sechs Monaten ab Abnahme anzuzeigen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
§ 13 Eigentum und Unterlagen
Die Agentur behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Vertrages erstellten Unterlagen und Materialien bis zur vollständigen Zahlung vor.
§ 14 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit der DSGVO verarbeitet. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung unter www.branded-up.de/datenschutz abrufbar.
§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, sofern die Kund:innen Kaufleute im Sinne des HGB sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.
§ 16 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung des Formerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.